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OVG Sachsen, 16.12.1996 - 2 S 323/96 |
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Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 16.12.1996 - 2 S 323/96
- BVerwG, 26.06.1997 - 2 B 44.97
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95
Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung; …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats sollen diese beiden Normen - Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf und § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG - inhaltlich selbst insofern deckungsgleich sein, als das in der einfach-gesetzlichen Norm enthaltene Wort "grundsätzlich" besage, daß eine Beschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern des MfS, im öffentlichen Dienst im Regelfall unzulässig sei (vgl. etwa Beschl. v. 8.7.1993, JbSächsOVG 1, 212 [218], Beschl. v. 21.12.1995, JbSächs0VG 3, 339 [340], Beschl. v. 16.12.1996 - 2 S 323/96).Dies hatte zur Folge, daß die gleichwohl durchzuführende Einzelfallprüfung insoweit vorgeprägt war, als sie sich auf die Prüfung eines atypischen Ausnahmefalles beschränkt hat (vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 16.12.1996 - 2 S 323/96).